Teilnahmebedingung

Sofern bei einzelnen Veranstaltungen nicht anders angegeben, sind die Qualifizierungsangebote offen für die im Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) aktiven Pädagoginnen und Pädagogen:

  • Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schulen sowie der Förderzentren
  • Coaching-Fachkräfte
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste

Sie sind darüber hinaus offen für die Kreisfachberaterinnen und –berater Berufsorientierung, die an allen Schulen des Landes benannten Lehrkräfte für Berufsorientierung, die Koordinatorinnen und Koordinatoren Schule – Wirtschaft an allen Schulen und die Akteure der Programme am Übergang Schule – Beruf in Schleswig-Holstein insgesamt. Hierzu gehören auch die Bildungsberaterinnen und -berater für die Kinder und Jugendlichen der Sinti und Roma und die Lehrkräfte von Kindern beruflich reisender Familien. Die Veranstaltungen im Bereich Netzwerk sind zudem offen für weitere Zielgruppen.
Einige Veranstaltungen werden jeweils in den Regionen angeboten, um die regionale Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fördern:

  • Nord (Kreise Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg sowie Stadt Flensburg),
  • Mitte (Kreise Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Plön, Pinneberg sowie die Stadt Neumünster und die Landeshauptstadt Kiel) und
  • Süd (Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg sowie die Hansestadt Lübeck).


Hinsichtlich der Berücksichtigung von Frauen findet die in § 10 Abs. 1 des Gleichstellungsgesetzes getroffene Regelung Anwendung, d.h. Frauen werden mindestens entsprechend ihrem Anteil an den Anmeldungen zugelassen.

Zertifizierung zur Coaching-Fachkraft im Übergangsmanagement

Die Coaching-Fachkräfte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Integrationsfachdienste haben die Möglichkeit, durch den Besuch von modularen Qualifizierungsangeboten und Gruppensupervison sowie durch das Anfertigen von Fallstudien Credit-Points für die Zertifizierung zu erwerben. Angeboten wird auch eine individuelle Lernberatung, die auf der Grundlage des bisherigen beruflichen Werdegangs, Empfehlungen für bestimmte Qualifizierungsangebote ausspricht und die Anerkennung von Veranstaltungen externer Anbieter prüft.

Unfallschutz

Die Dienstreisegenehmigung der Schulen bzw. Träger ist Voraussetzung für den Unfallschutz auch bei An- und Abreise.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt aus organisatorischen Gründen ausschließlich online.
Informationen zum Programm und den Link zur Anmeldung finden Sie unter
https://schleswig-holstein.de/hkstep
Bei der Anmeldung muss bei Lehrkräften Name und Anschrift der Schule und bei anderen Personen der Name und die Anschrift des Projekt-/Anstellungsträgers und nicht die Privatanschrift angegeben werden. Die Angabe einer privaten E-Mail-Adresse/Telefonnummer ist jedoch möglich.
Wir gehen davon aus, dass bei Anmeldung die für die jeweiligen Zielgruppen erforderlichen Genehmigungen vorliegen, z.B. die erforderliche Befreiung vom Unterricht gemäß Lehrerdienstordnung, die Dienstreisegenehmigung und ggf. die Fortbildungsgenehmigung.

Nach erfolgreicher Anmeldung erfolgt eine Eingangsbestätigung per Bildschirmfenster, die ausgedruckt werden kann. Die Zu- oder Absage erfolgt jedoch erst nach dem Anmeldeschluss, da die Durchführung einer Veranstaltung vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig ist. Nach Ablauf des Anmeldeschlusses einer Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer per Mail eine Anmeldebestätigung. Nur diese berechtigt zur Teilnahme.
Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen findet bis zum Anmeldeschluss keine Berücksichtigung. Auswahlkriterien - wenn die Zahl der Anmeldungen die Zahl der Plätze übersteigt - sind neben der Verteilung nach Geschlechtern auch die Verteilung auf die Kreise und die Schulen bzw. Träger bei Mehrfachmeldungen.

Für die Veranstaltungen werden Wartelisten geführt. Bei Freiwerden eines Platzes erfolgt eine Benachrichtigung. Die Warteliste findet bei Wiederholung einer Veranstaltung Berücksichtigung.

Kosten

Die Kosten für die Veranstaltungen werden vom Projekt getragen. Dies gilt auch für Tagungsgetränke und ggf. Imbiss.

Reisekosten und Kosten für Übernachtungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Rahmen des Projekts „Personalqualifizierung Handlungskonzept Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive“ nicht erstattet.
Abmeldung bei Verhinderung
Personen, die sich zu einer bestimmten Veranstaltung angemeldet haben und dann aus dringenden Gründen an der Teilnahme verhindert sind, müssen sich auf jeden Fall spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn unter Angabe der Veranstaltungsnummer oder Titel /Termin abmelden unter info@pq-hkstep.de
Teilnahmebestätigung

Innerhalb von 3 Wochen nach der Teilnahme an einer Veranstaltung erhalten die Teilnehmenden per E-Mail eine Teilnahmebestätigung.

Hygiene Konzept für die Teilnahme an Veranstaltungen

Als Veranstalter wirken wir im Rahmen unserer Möglichkeiten daran mit, Infektionsgefahren durch Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu reduzieren oder im Falle eines Falles Infektionswege nachvollziehbar zu machen.
Wir weisen darauf hin, dass an den Workshops, Seminaren und Gruppensupervisionen nur Personen ohne Atemwegssymptome und ohne direkten Kontakt zu Corona-Verdachtsfällen bzw. zu Corona-Erkrankten während der letzten 14 Tage teilnehmen können.
Bitte melden Sie sich ggf. telefonisch oder per E-Mail ab!
Informieren Sie sowohl uns als auch die Seminarstätte, wenn während der Teilnahme oder im Anschluss an die Teilnahme grippeähnliche Symptome bei Ihnen auftreten sollten.
Ihre Kontaktdaten übermitteln wir – sofern von der Seminarstätte erbeten- im Vorwege an die Seminarstätte!

Geimpft, Genesen, Getestet

Die Regeln für das Betreten der Seminarstätten und das Verhalten in der Seminarstätte richten sich nach den aktuellen Vorgaben des Bundes, des Landes, des Kreises bzw. den Vorgaben der jeweiligen Seminarstätte.
Auch wenn die Regeln der Seminarstätten – die das Hausrecht ausüben - strenger sein sollten, als die des Bundes, des Landes oder der Kreise, sind diese zwingend einzuhalten!
Als Veranstalter fordern wir alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf, einen Nachweis über vollständige Impfung, Status als Genesene oder einen Testnachweis eines Testzentrums nicht älter als 48 Stunden zur Veranstaltung mitzubringen und beim Betreten vorzulegen.
Da viele Seminarstätten aktuell diese Nachweise verlangen, wird so eine vergebliche Anreise zu einer Veranstaltung vermieden.
Im Falle einer Übernachtung in der Seminarstätte ist auch nach der aktuellen Landesverordnung ein Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) zwingend vorgeschrieben.
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes (FFP2 oder OP-Maske) ist aktuell verpflichtend, wenn Sie sich nicht in Ihrem Seminarraum am Sitzplatz befinden oder aus anderen Gründen der Abstand nicht eingehalten werden kann und richtet sich ansonsten nach aktuellen Vorgaben des Landes, des Kreises bzw. nach den Vorgaben der jeweiligen Seminarstätte.

Gruppengröße

Die Veranstaltungen finden aktuell in kleinem Rahmen in Präsenzform statt. Die Gruppengröße der Workshops und Supervisionsveranstaltungen richtet sich - unter Einhaltung der Abstandsregeln - nach der jeweiligen Seminarstätte und den dort genutzten Räumlichkeiten.